{"id":22538,"date":"2026-08-25T16:55:24","date_gmt":"2026-08-25T14:55:24","guid":{"rendered":"https:\/\/inkubitstaging.wpenginepowered.com\/gtc\/"},"modified":"2026-08-27T13:38:52","modified_gmt":"2026-08-27T11:38:52","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.inkubit.com\/en\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<section class=\"l-section wpb_row height_auto\"><div class=\"l-section-h i-cf\"><div class=\"g-cols vc_row via_flex valign_top type_default stacking_default\"><div class=\"vc_col-sm-12 wpb_column vc_column_container\"><div class=\"vc_column-inner\"><div class=\"wpb_wrapper\"><div class=\"wpb_text_column\"><div class=\"wpb_wrapper\"><div class=\"thrv_wrapper thrv_text_element\" data-css=\"tve-u-17f878b1dc7\">\n<p data-css=\"tve-u-17f87760517\">Allgemeine Verkaufsbedingungen der INKUBIT Business Solutions GmbH<\/p>\n<\/div>\n<div class=\"thrv_wrapper thrv_text_element\" data-css=\"tve-u-17f878aa59e\">\n<p data-css=\"tve-u-17f8796e0aa\"><strong><span data-css=\"tve-u-17f8776675f\">\u00a7 1 Allgemeines<\/span><\/strong><\/p>\n<p data-css=\"tve-u-17f87762006\"><span data-css=\"tve-u-17f87766761\">Diese Verkaufsbedingungen der INKUBIT Business Solutions GmbH (im Folgenden: INKUBIT) gelten ausschlie\u00dflich; entgegenstehende oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, es erfolgt eine ausdr\u00fcckliche schriftliche Zustimmung zu ihrer Geltung. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten auch dann,wenn in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausgef\u00fchrt wird. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten f\u00fcr alle gegenw\u00e4rtigen und k\u00fcnftigen Bestellungen von Lieferungen und sonstigen Leistungen. Alle Vereinbarungen, die zwischen INKUBIT und dem Besteller zwecks Ausf\u00fchrung diesesVertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. M\u00fcndlich odertelefonisch erteilte Bestellungen bed\u00fcrfen zu ihrer Rechtsg\u00fcltigkeit daher der nachtr\u00e4glichenschriftlichen Best\u00e4tigung durch INKUBIT. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten nur gegen\u00fcber Unternehmern gem\u00e4\u00df \u00a7 310 Abs.1 BGB. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die deutsche Fassung dieser Verkaufsbedingungen istma\u00dfgeblich. Eine evtl. englische Version dient lediglich der Information.<\/span><\/p>\n<p><span data-css=\"tve-u-17f87766762\"><strong>\u00a7 2 Angebot &#8211; Angebotsunterlagen<\/strong><\/span><\/p>\n<p><span data-css=\"tve-u-17f87766763\">Angebote von INKUBIT sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande,wenn INKUBIT eine Bestellung des Bestellers schriftlich oder fernschriftlich best\u00e4tigt. Ist die Bestellung als Angebot gem\u00e4\u00df \u00a7 145 BGB zu qualifizieren, so kann INKUBIT dieseinnerhalb von zwei Wochen annehmen. An Kostenvoranschl\u00e4gen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) beh\u00e4lt sich INKUBIT seine eigentums- und urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechteuneingeschr\u00e4nkt vor. Die Unterlagen d\u00fcrfen nur nach vorheriger Zustimmung durch INKUBIT Dritten zug\u00e4nglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag INKUBIT nicht erteilt wird, auf Verlangenunverz\u00fcglich an INKUBIT zur\u00fcckzugeben. Die S\u00e4tze 1 und 2 gelten entsprechend f\u00fcr Unterlagen des Bestellers; diese d\u00fcrfen jedoch solchen Dritten zug\u00e4nglich gemacht werden, denen INKUBIT zul\u00e4ssigerweise Lieferungen \u00fcbertragen hat. Wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, indem er sich mit einer Zahlung l\u00e4nger als einen Monat in Verzug befindet, ist INKUBIT zur sofortigen K\u00fcndigung desVertrages ohne besondere vorherige Ank\u00fcndigung berechtigt. Daneben k\u00f6nnen noch ausstehende Zahlungen f\u00fcr bereits erbrachte Leistungen sofort in einem Betrag f\u00e4llig gestellt werden. Gleiches gilt, wenn INKUBIT andere Umst\u00e4nde bekannt werden, die die Kreditw\u00fcrdigkeit des Bestellers in Fragestellen. Vom Verzugszeitpunkt an ist INKUBIT berechtigt, Zinsen in H\u00f6he des vonden Gesch\u00e4ftsbanken berechneten Zinssatzes f\u00fcr offene Kontokorrentkredite zu berechnen, mindestens jedoch den geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz.<\/span><\/p>\n<p><span data-css=\"tve-u-17f87766765\"><strong>\u00a7 3 Preise &#8211; Zahlungsbedingungen<\/strong><\/span><\/p>\n<p><span data-css=\"tve-u-17f87766766\">Sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung f\u00e4llig. Es gelten die gesetzlichenRegeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges. Aufrechnungs-, Zur\u00fcckbehaltungs- oder Minderungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenanspr\u00fcche rechtskr\u00e4ftig festgestellt, unbestritten oder von INKUBIT anerkannt sind.Au\u00dferdem ist der Besteller zur Geltendmachung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechts nur befugt, soweit sichder Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverh\u00e4ltnis ergibt.<\/span><\/p>\n<p><span data-css=\"tve-u-17f87766767\"><strong>\u00a7 4 Lieferbedingungen &#8211; Lieferzeit<\/strong><\/span><\/p>\n<p><span data-css=\"tve-u-17f87766769\">Die Einhaltung von Fristen f\u00fcr Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang s\u00e4mtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, Beistellungen oder sonstige zur Auftragsausf\u00fchrung erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Pl\u00e4nen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erf\u00fcllt, so verl\u00e4ngern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht,wenn INKUBIT die Verz\u00f6gerung zu vertreten hat. S\u00e4mtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung. Ist die Nichteinhaltung der Fristen zur\u00fcckzuf\u00fchren auf<br \/>\n<\/span><span data-css=\"tve-u-17f87766769\">a) h\u00f6here Gewalt, z. B. Mobilmachung, Krieg, Terrorakte, Aufruhr, Pandemien oder \u00e4hnlicheEreignisse (z. B. Streik, Aussperrung),<br \/>\nb) Virus- und sonstige Angriffe Dritter auf das IT-System von INKUBIT, soweit diese trotz Einhaltungder bei Schutzma\u00dfnahmen \u00fcblichen Sorgfalt erfolgten,<br \/>\nc) Hindernisse aufgrund von deutschen, US-amerikanischen sowie sonstigen anwendbarennationalen, EU- oder internationalen Vorschriften des Au\u00dfenwirtschaftsrechts oder aufgrund sonstiger Umst\u00e4nde, die von INKUBIT nicht zu vertreten sind, oder<br \/>\nd) nicht rechtzeitige oder ordnungsgem\u00e4\u00dfe Belieferung von INKUBIT, verl\u00e4ngern sich die Fristenangemessen.<br \/>\nKommt INKUBIT in Verzug, kann der Besteller, sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus einSchaden entstanden ist, eine Entsch\u00e4digung f\u00fcr jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5 %,insgesamt jedoch h\u00f6chstens 5 % des Preises f\u00fcr den Teil der Lieferungen verlangen, der wegen desVerzuges nicht zweckdienlich verwendet werden konnte. Sowohl Schadensersatzanspr\u00fcche des Bestellers wegen Verz\u00f6gerung der Lieferung als auch Schadensersatzanspr\u00fcche statt der Leistung, die \u00fcber die in Nr. 3 genannten Grenzen hinausgehen, sind in allen F\u00e4llen verz\u00f6gerter Lieferung, auch nach Ablauf einer gegen\u00fcber INKUBIT etwa gesetztenFrist zur Lieferung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in F\u00e4llen des Vorsatzes, der groben Fahrl\u00e4ssigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit gehaftetwird. Vom Vertrag kann der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zur\u00fccktreten, soweit die Verz\u00f6gerung der Lieferung von INKUBIT zu vertreten ist. Eine \u00c4nderung der Beweislastzum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.<\/span><\/p>\n<p><span data-css=\"tve-u-17f8776676a\"><strong>\u00a7 5 Gefahr\u00fcbergang<\/strong><\/span><\/p>\n<p><span data-css=\"tve-u-17f8776676c\">Die Gefahr geht auf den Besteller \u00fcber, wenn die Ware zur Abholung bzw. zum Download bereitgestellt wird. Die Abnahme der Ware muss nach Bereitstellung erfolgen. Liefertermine werdennach M\u00f6glichkeit eingehalten und sind unverbindlich. Die Ware hat bei Gefahr\u00fcbergang die vereinbarte Beschaffenheit und eignet sich f\u00fcr die vertraglichvorausgesetzte, bei fehlender Vereinbarung f\u00fcr die gew\u00f6hnliche Verwendung. Sie gen\u00fcgt dem Kriterium praktischer Tauglichkeit und hat die bei Software dieser Art \u00fcbliche Qualit\u00e4t; sie ist jedoch nicht fehlerfrei. Eine Funktionsbeeintr\u00e4chtigung des Programms, die aus Hardwarem\u00e4ngeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung o.\u00e4. resultiert, ist kein Mangel.<\/span><\/p>\n<p><span data-css=\"tve-u-17f8776676d\"><strong>\u00a7 6 Software\/Daten<\/strong><\/span><\/p>\n<p><span data-css=\"tve-u-17f8776676e\">Soweit Programme zum Lieferumfang geh\u00f6ren, gelten die jeweils zum Programm geh\u00f6renden Lizenzbedingungen des Herstellers auch f\u00fcr den Besteller, der dies hiermit ausdr\u00fccklich akzeptiert. Im Zweifel besitzt der Besteller lediglich ein nicht ausschlie\u00dfliches und nicht \u00fcbertragbares Nutzungsrecht, welches auch zeitlich begrenzt sein kann. Innerhalb von Netzwerken gelten die Lizenzen lediglich f\u00fcr die vorher vertraglich vereinbarte Anzahl von Systemarbeitspl\u00e4tzen, beim Fehlen einer Vereinbarung dar\u00fcber gilt die Lizenz f\u00fcr lediglich einen Systemarbeitsplatz. Bei Versto\u00df gegen diese Nutzungsrechte haftet der Besteller in H\u00f6he der daf\u00fcr \u00fcblichen Verg\u00fctung. Hat der Besteller INKUBIT beauftragt, an seinen PCs oder Peripherieger\u00e4ten Installationen, Wartungen oder Konfigurationen vorzunehmen, hat er f\u00fcr eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Datensicherung zu sorgen. INKUBIT haftet nicht f\u00fcr Datenverluste. Dem Besteller ist bei der Auftragserteilung bzw. bei der Anerkennung der AGB bewusst, dass Datenverluste auftreten k\u00f6nnen. Die Datensicherung kann auch von INKUBIT vorgenommen werden; dazu muss der Besteller INKUBIT ausdr\u00fccklich beauftragen.<\/span><\/p>\n<p><span data-css=\"tve-u-17f87766770\"><strong>\u00a7 7 Microsoft Cloud Agreement (MCA)<\/strong><\/span><\/p>\n<p><span data-css=\"tve-u-17f87766771\">In dem Fall, dass INKUBIT dem Besteller Microsoft Online Services-Lizenzen zur Verf\u00fcgung stellen, ist die Annahme des Microsoft Cloud Agreement (MCA) und die Annahme der vorhandenenKundeneinladungs-URL erforderlich. Die MCA finden Sie unter folgender URL (Deutsche Version): https:\/\/download.microsoft.com\/download\/2\/C\/8\/2C8CAC17-FCE7-4F51-9556-4D77C7022DF5\/MCA2017Agr_EMEA_EU-EFTA_GER_Sep20172_CR.pdf\u00a7 8 M\u00e4ngelhaftung: Der Besteller darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher M\u00e4ngel nichtverweigern. M\u00e4ngelanspr\u00fcche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seine nach \u00a7 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und R\u00fcgeobliegenheiten ordnungsgem\u00e4\u00df nachgekommen ist. F\u00fcr Sachm\u00e4ngel haftet INKUBIT wie folgt: Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Wahlvon INKUBIT unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahr\u00fcbergangs vorlag.(3) Anspr\u00fcche auf Nacherf\u00fcllung verj\u00e4hren in 12 Monaten ab Gefahr\u00fcbergang; entsprechendes gilt f\u00fcrR\u00fccktritt und Minderung. Diese Frist gilt nicht, soweit das Gesetz gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen f\u00fcr Bauwerke), 479 Abs. 1 (R\u00fcckgriffsanspruch) oder 634a Abs. 1 Nr. 2(Baum\u00e4ngel) BGB l\u00e4ngere Fristen vorschreibt, bei Vorsatz, bei arglistigem Verschweigen des Mangelssowie bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie. Aufwendungsersatzanspr\u00fcche desBestellers gem\u00e4\u00df \u00a7 445a BGB (R\u00fcckgriff des Verk\u00e4ufers) verj\u00e4hren ebenfalls in 12 Monaten ab Gefahr\u00fcbergang, vorausgesetzt der letzte Vertrag in der Lieferkette ist kein Verbrauchsg\u00fcterkauf. Diegesetzlichen Regelungen \u00fcber Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unber\u00fchrt. M\u00e4ngelr\u00fcgen des Bestellers haben unverz\u00fcglich schriftlich zu erfolgen. Der Besteller ist im Falle einer M\u00e4ngelr\u00fcge verpflichtet, das defekte Ger\u00e4t bzw. Teil auf eigene Kosten und Gefahr, verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung, Angabe der Modell- und Seriennummer sowie einer Kopie des Lieferscheins bzw. Rechnung mit der die Ware geliefert wurde, an INKUBIT in der Originalverpackung zu senden. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von INKUBIT \u00fcber. Bei M\u00e4ngelanspr\u00fcchen d\u00fcrfen Zahlungen des Bestellers in einem Umfang zur\u00fcckbehalten werden,die in einem angemessenen Verh\u00e4ltnis zu den aufgetretenen Sachm\u00e4ngeln stehen. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht des Bestellers besteht nicht, wenn seine M\u00e4ngelanspr\u00fcche verj\u00e4hrt sind. Erfolgte die M\u00e4ngelr\u00fcge zu Unrecht, ist INKUBIT berechtigt, die entstandenen Aufwendungen vom Besteller ersetzt zu verlangen. Schl\u00e4gt die dritte Nacherf\u00fcllung fehl, kann der Besteller unbeschadet etwaiger Schadensersatzanspr\u00fcche Nr. 9 vom Vertrag zur\u00fccktreten oder die Verg\u00fctung mindern. M\u00e4ngelanspr\u00fcche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeintr\u00e4chtigung der Brauchbarkeit oder Sch\u00e4den, die nachdem Gefahr\u00fcbergang infolge fehlerhafter oder nachl\u00e4ssiger Behandlung, \u00fcberm\u00e4\u00dfiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer \u00e4u\u00dferer Einfl\u00fcsseentstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.(8) Werden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen von INKUBIT nicht befolgt, \u00c4nderungen an der Ware vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialen verwendet, die nicht der Originalspezifikation entsprechen, so entf\u00e4llt jegliche Gew\u00e4hrleistung. Der Gew\u00e4hrleistungsanspruch entf\u00e4llt ferner, wenn die Seriennummer, Typenbezeichnung o. \u00e4. entfernt oder unleserlich gemachtwird oder Ger\u00e4teverplombungen, Gew\u00e4hrleistungssiegel o. \u00e4. verletzt sind. Schadensersatzanspr\u00fcche des Bestellers wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen des Mangels, bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie, bei Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit und bei einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung durch INKUBIT. Eine \u00c4nderung der Beweislastzum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Weitergehendeoder andere als in diesem<\/span><\/p>\n<p><span data-css=\"tve-u-17f87766772\"><strong>\u00a7 8 geregelten Anspr\u00fcche des Bestellers wegen eines Sachmangels sindausgeschlossen.<\/strong><\/span><\/p>\n<p><span data-css=\"tve-u-17f87766773\">(10) Die Abtretung von Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcchen an Dritte ist ausgeschlossen. Verkauft derBesteller die von INKUBIT gelieferten Gegenst\u00e4nde an Dritte, ist es dem Besteller nur mit Zustimmungvon INKUBIT gestattet, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und\/oder vertraglichen Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche auf INKUBIT zu verweisen. In sonstigen F\u00e4llen haftet INKUBIT \u2013 soweit in den vorstehenden Regelungen anders geregelt \u2013nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung desVertrags \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelm\u00e4\u00dfig vertrauen d\u00fcrfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschr\u00e4nkt auf den Ersatz des vorhersehbaren undtypischen Schadens. Die Haftung f\u00fcr Schadensersatz f\u00fcr entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.<\/span><\/p>\n<p><span data-css=\"tve-u-17f87766775\"><strong>\u00a7 9 Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/span><\/p>\n<p><span data-css=\"tve-u-17f87766776\">Die Gegenst\u00e4nde der Lieferungen (Vorbehaltsware) bleiben Eigentum von INKUBIT bis zurErf\u00fcllung s\u00e4mtlicher ihm gegen den Besteller aus der Gesch\u00e4ftsverbindung zustehenden Anspr\u00fcche. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die INKUBIT zustehen, die H\u00f6he aller gesicherten Anspr\u00fccheum mehr als 20 % \u00fcbersteigt, wird INKUBIT auf Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben; INKUBIT steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu. W\u00e4hrend des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Besteller eine Verpf\u00e4ndung oder Sicherungs\u00fcbereignung untersagt und die Weiterver\u00e4u\u00dferung nur Wiederverk\u00e4ufern im gew\u00f6hnlichen Gesch\u00e4ftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverk\u00e4ufer von seinem Kunden Bezahlung erh\u00e4lt oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst \u00fcbergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erf\u00fcllt hat. Ver\u00e4u\u00dfert der Besteller Vorbehaltsware weiter, so tritt er bereits jetzt seine k\u00fcnftigen Forderungenaus der Weiterver\u00e4u\u00dferung gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten einschlie\u00dflich etwaiger Saldoforderungen sicherungshalber an INKUBIT ab, ohne dass es weiterer besonderer Erkl\u00e4rungenbedarf. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenst\u00e4nden weiter ver\u00e4u\u00dfert, ohne dassf\u00fcr die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt der Besteller denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung an INKUBIT ab, der dem von INKUBIT in Rechnung gestellten Preis der Vorbehaltsware entspricht. Bis auf Widerruf ist der Besteller zur Einziehung abgetretener Forderungen aus derWeiterver\u00e4u\u00dferung befugt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begr\u00fcndeten Anhaltspunkten f\u00fcr eine \u00dcberschuldung oder drohende Zahlungsunf\u00e4higkeit des Bestellers, ist INKUBIT berechtigt, die Einziehungserm\u00e4chtigung des Bestellers zu widerrufen. Au\u00dferdem kann INKUBIT nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offenlegen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Besteller gegen\u00fcber dem Kunden verlangen.(5) Bei Pf\u00e4ndungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verf\u00fcgungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller INKUBIT unverz\u00fcglich zu benachrichtigen. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigtenInteresses hat der Besteller INKUBIT unverz\u00fcglich die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen den Besteller erforderlichen Ausk\u00fcnfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuh\u00e4ndigen. Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist INKUBIT nacherfolglosem Ablauf einer dem Besteller gesetzten angemessenen Frist zur Leistung neben der R\u00fccknahme auch zum R\u00fccktritt berechtigt; die gesetzlichen Bestimmungen \u00fcber die Entbehrlichkeiteiner Fristsetzung bleiben unber\u00fchrt. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. In der R\u00fccknahmebzw. der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder der Pf\u00e4ndung der Vorbehaltsware durchINKUBIT liegt kein R\u00fccktritt vom Vertrag, es sei denn, INKUBIT h\u00e4tte dies ausdr\u00fccklich erkl\u00e4rt.<\/span><\/p>\n<p><span data-css=\"tve-u-17f87766777\"><strong>\u00a7 10 Sonstige Schadensersatzanspr\u00fcche &#8211; Vertragsanpassung<\/strong><\/span><\/p>\n<p><span data-css=\"tve-u-17f87766778\">(1) Soweit die Lieferung unm\u00f6glich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, essei denn, dass INKUBIT die Unm\u00f6glichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschr\u00e4nkt sich derSchadensersatzanspruch des Bestellers im Fall der Unm\u00f6glichkeit auf 10 % des Wertes derjenigenGegenst\u00e4nde, die aufgrund der Unm\u00f6glichkeit nicht geliefert werden k\u00f6nnen. Diese Beschr\u00e4nkung giltnicht, soweit in F\u00e4llen des Vorsatzes, der groben Fahrl\u00e4ssigkeit oder wegen der Verletzung desLebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit gehaftet wird; eine \u00c4nderung der Beweislast zum Nachteildes Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum R\u00fccktritt vom Vertrag bleibtunber\u00fchrt.(2) Sofern Ereignisse im Sinne von \u00a7 4 Nr. 2 a) bis c) die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt derLieferung erheblich ver\u00e4ndern oder auf den Betrieb von INKUBIT erheblich einwirken, wird der Vertragunter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nichtvertretbar ist, steht INKUBIT das Recht zu, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Gleiches gilt, wennerforderliche Ausfuhrgenehmigungen nicht erteilt werden oder nicht nutzbar sind. Will INKUBIT vondiesem R\u00fccktrittsrecht Gebrauch machen, so hat INKUBIT dies nach Erkenntnis der Tragweite desEreignisses unverz\u00fcglich dem Besteller mitzuteilen und zwar auch dann, wenn zun\u00e4chst mit demBesteller eine Verl\u00e4ngerung der Lieferzeit vereinbart war.(3) Soweit nicht anderweitig in diesen Verkaufsbedingungen geregelt, sind Schadensersatzanspr\u00fcchedes Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden beiVertragsabschluss, wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverh\u00e4ltnis und aus unerlaubterHandlung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit INKUBIT nach dem Produkthaftungsgesetz haftet,bei Vorsatz, bei grober Fahrl\u00e4ssigkeit von Inhabern, gesetzlichen Vertretern oder leitendenAngestellten, bei Arglist, bei Nichteinhalten einer \u00fcbernommenen Garantie oder wegen derschuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.(4) Der Schadensersatz bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist auf den vertragstypisch,vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht ein anderer der vorbezeichneten F\u00e4lle in Nr. 3 vorliegt. Eine \u00c4nderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungennicht verbunden. Soweit die Schadensersatzhaftung gegen\u00fcber INKUBIT ausgeschlossen oder eingeschr\u00e4nkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die pers\u00f6nliche Schadensersatzhaftung gegen\u00fcber Angestellten,Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erf\u00fcllungsgehilfen von INKUBIT.<\/span><\/p>\n<p><span data-css=\"tve-u-17f8776677a\"><strong>\u00a7 11 Datenschutz<\/strong><\/span><\/p>\n<p><span data-css=\"tve-u-17f8776677b\">(1) INKUBIT ist berechtigt, die bez\u00fcglich der Gesch\u00e4ftsbeziehung oder im Zusammenhang mit diesererhaltenen Daten \u00fcber den Besteller, gleich ob diese vom Besteller selbst oder von Dritten stammen,im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilunggem\u00e4\u00df Bundesdatenschutzgesetz, dass pers\u00f6nliche Daten \u00fcber den Besteller mittels EDVgespeichert und weiterverarbeitet werden. Weitere Informationen zur Verwendung der Daten finden Sie in unserer Datenschutzerkl\u00e4rung.(2) Der Besteller erkl\u00e4rt sich nach erfolgreichem Abschluss des Projektes bereit eine Darstellung der Kundenreferenz auf der Website von www.inkubit.com inklusive eines Backlinks zur Kundenwebsitezu genehmigen. Hierbei werden nur vom Besteller genehmigte Informationen zum Projekt bzw. desBestellers ver\u00f6ffentlicht. Im Rahmen des Referenzmarketings profitieren beide Parteien von dieserKundenreferenz durch Erh\u00f6hung des Bekanntheitsgrades und der Reputation des Bestellers in seiner Expertenrolle.<\/span><\/p>\n<p><span data-css=\"tve-u-17f8776677c\"><strong>\u00a7 12 Gerichtsstand &#8211; Anwendbares Recht &#8211; Erf\u00fcllungsort<\/strong><\/span><\/p>\n<p><span data-css=\"tve-u-17f8776677e\">(1) Sofern der Besteller Kaufmann ist, ist der Gesch\u00e4ftssitz von INKUBIT Gerichtsstand; INKUBIT istjedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Gesch\u00e4ftssitz zu verklagen.(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des \u00dcbereinkommens derVereinten Nationen \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.(3) Sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt, ist der Gesch\u00e4ftssitz von INKUBIT der Erf\u00fcllungsort.<\/span><\/p>\n<p><span data-css=\"tve-u-17f8776677f\"><strong>\u00a7 13 Verbindlichkeit des Vertrages<\/strong><\/span><\/p>\n<p><span data-css=\"tve-u-17f87766780\">Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen \u00fcbrigenTeilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare H\u00e4rte f\u00fcreine Partei darstellen w\u00fcrde.<\/span><\/p>\n<\/div>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/section>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Allgemeine Verkaufsbedingungen der INKUBIT Business Solutions GmbH \u00a7 1 Allgemeines Diese Verkaufsbedingungen der INKUBIT Business Solutions GmbH (im Folgenden: INKUBIT) gelten ausschlie\u00dflich; entgegenstehende oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, es erfolgt eine ausdr\u00fcckliche schriftliche Zustimmung zu ihrer Geltung. 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