AGB

Allgemeine Verkaufsbedingungen der INKUBIT Business Solutions GmbH

Β§ 1 Allgemeines

Diese Verkaufsbedingungen der INKUBIT Business Solutions GmbH (im Folgenden: INKUBIT) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, es erfolgt eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung zu ihrer Geltung. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten auch dann,wenn in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausgeführt wird. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle gegenwÀrtigen und künftigen Bestellungen von Lieferungen und sonstigen Leistungen. Alle Vereinbarungen, die zwischen INKUBIT und dem Besteller zwecks Ausführung diesesVertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. Mündlich odertelefonisch erteilte Bestellungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit daher der nachtrÀglichenschriftlichen BestÀtigung durch INKUBIT. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern gemÀß § 310 Abs.1 BGB. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die deutsche Fassung dieser Verkaufsbedingungen istmaßgeblich. Eine evtl. englische Version dient lediglich der Information.

Β§ 2 Angebot – Angebotsunterlagen

Angebote von INKUBIT sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande,wenn INKUBIT eine Bestellung des Bestellers schriftlich oder fernschriftlich bestÀtigt. Ist die Bestellung als Angebot gemÀß § 145 BGB zu qualifizieren, so kann INKUBIT dieseinnerhalb von zwei Wochen annehmen. An KostenvoranschlÀgen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) behÀlt sich INKUBIT seine eigentums- und urheberrechtlichen Nutzungs- und VerwertungsrechteuneingeschrÀnkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung durch INKUBIT Dritten zugÀnglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag INKUBIT nicht erteilt wird, auf Verlangenunverzüglich an INKUBIT zurückzugeben. Die SÀtze 1 und 2 gelten entsprechend für Unterlagen des Bestellers; diese dürfen jedoch solchen Dritten zugÀnglich gemacht werden, denen INKUBIT zulÀssigerweise Lieferungen übertragen hat. Wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, indem er sich mit einer Zahlung lÀnger als einen Monat in Verzug befindet, ist INKUBIT zur sofortigen Kündigung desVertrages ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. Daneben kânnen noch ausstehende Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen sofort in einem Betrag fÀllig gestellt werden. Gleiches gilt, wenn INKUBIT andere UmstÀnde bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Fragestellen. Vom Verzugszeitpunkt an ist INKUBIT berechtigt, Zinsen in Hâhe des vonden GeschÀftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen, mindestens jedoch den geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz.

Β§ 3 Preise – Zahlungsbedingungen

Sofern sich aus der AuftragsbestÀtigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fÀllig. Es gelten die gesetzlichenRegeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges. Aufrechnungs-, Zurückbehaltungs- oder Minderungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskrÀftig festgestellt, unbestritten oder von INKUBIT anerkannt sind.Außerdem ist der Besteller zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, soweit sichder Gegenanspruch aus dem gleichen VertragsverhÀltnis ergibt.

Β§ 4 Lieferbedingungen – Lieferzeit

Die Einhaltung von Fristen fΓΌr Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sΓ€mtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, Beistellungen oder sonstige zur AuftragsausfΓΌhrung erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von PlΓ€nen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfΓΌllt, so verlΓ€ngern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht,wenn INKUBIT die VerzΓΆgerung zu vertreten hat. SΓ€mtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung. Ist die Nichteinhaltung der Fristen zurΓΌckzufΓΌhren auf
a) hΓΆhere Gewalt, z. B. Mobilmachung, Krieg, Terrorakte, Aufruhr, Pandemien oder Γ€hnlicheEreignisse (z. B. Streik, Aussperrung),
b) Virus- und sonstige Angriffe Dritter auf das IT-System von INKUBIT, soweit diese trotz Einhaltungder bei Schutzmaßnahmen üblichen Sorgfalt erfolgten,
c) Hindernisse aufgrund von deutschen, US-amerikanischen sowie sonstigen anwendbarennationalen, EU- oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts oder aufgrund sonstiger UmstÀnde, die von INKUBIT nicht zu vertreten sind, oder
d) nicht rechtzeitige oder ordnungsgemÀße Belieferung von INKUBIT, verlÀngern sich die Fristenangemessen.
Kommt INKUBIT in Verzug, kann der Besteller, sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus einSchaden entstanden ist, eine EntschΓ€digung fΓΌr jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5 %,insgesamt jedoch hΓΆchstens 5 % des Preises fΓΌr den Teil der Lieferungen verlangen, der wegen desVerzuges nicht zweckdienlich verwendet werden konnte. Sowohl SchadensersatzansprΓΌche des Bestellers wegen VerzΓΆgerung der Lieferung als auch SchadensersatzansprΓΌche statt der Leistung, die ΓΌber die in Nr. 3 genannten Grenzen hinausgehen, sind in allen FΓ€llen verzΓΆgerter Lieferung, auch nach Ablauf einer gegenΓΌber INKUBIT etwa gesetztenFrist zur Lieferung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in FΓ€llen des Vorsatzes, der groben FahrlΓ€ssigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des KΓΆrpers oder der Gesundheit gehaftetwird. Vom Vertrag kann der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurΓΌcktreten, soweit die VerzΓΆgerung der Lieferung von INKUBIT zu vertreten ist. Eine Γ„nderung der Beweislastzum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

Β§ 5 GefahrΓΌbergang

Die Gefahr geht auf den Besteller ΓΌber, wenn die Ware zur Abholung bzw. zum Download bereitgestellt wird. Die Abnahme der Ware muss nach Bereitstellung erfolgen. Liefertermine werdennach MΓΆglichkeit eingehalten und sind unverbindlich. Die Ware hat bei GefahrΓΌbergang die vereinbarte Beschaffenheit und eignet sich fΓΌr die vertraglichvorausgesetzte, bei fehlender Vereinbarung fΓΌr die gewΓΆhnliche Verwendung. Sie genΓΌgt dem Kriterium praktischer Tauglichkeit und hat die bei Software dieser Art ΓΌbliche QualitΓ€t; sie ist jedoch nicht fehlerfrei. Eine FunktionsbeeintrΓ€chtigung des Programms, die aus HardwaremΓ€ngeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung o.Γ€. resultiert, ist kein Mangel.

Β§ 6 Software/Daten

Soweit Programme zum Lieferumfang gehâren, gelten die jeweils zum Programm gehârenden Lizenzbedingungen des Herstellers auch für den Besteller, der dies hiermit ausdrücklich akzeptiert. Im Zweifel besitzt der Besteller lediglich ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht, welches auch zeitlich begrenzt sein kann. Innerhalb von Netzwerken gelten die Lizenzen lediglich für die vorher vertraglich vereinbarte Anzahl von SystemarbeitsplÀtzen, beim Fehlen einer Vereinbarung darüber gilt die Lizenz für lediglich einen Systemarbeitsplatz. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Besteller in Hâhe der dafür üblichen Vergütung. Hat der Besteller INKUBIT beauftragt, an seinen PCs oder PeripheriegerÀten Installationen, Wartungen oder Konfigurationen vorzunehmen, hat er für eine ordnungsgemÀße Datensicherung zu sorgen. INKUBIT haftet nicht für Datenverluste. Dem Besteller ist bei der Auftragserteilung bzw. bei der Anerkennung der AGB bewusst, dass Datenverluste auftreten kânnen. Die Datensicherung kann auch von INKUBIT vorgenommen werden; dazu muss der Besteller INKUBIT ausdrücklich beauftragen.

Β§ 7 Microsoft Cloud Agreement (MCA)

In dem Fall, dass INKUBIT dem Besteller Microsoft Online Services-Lizenzen zur VerfΓΌgung stellen, ist die Annahme des Microsoft Cloud Agreement (MCA) und die Annahme der vorhandenenKundeneinladungs-URL erforderlich. Die MCA finden Sie unter folgender URL (Deutsche Version): https://download.microsoft.com/download/2/C/8/2C8CAC17-FCE7-4F51-9556-4D77C7022DF5/MCA2017Agr_EMEA_EU-EFTA_GER_Sep20172_CR.pdfΒ§ 8 MΓ€ngelhaftung: Der Besteller darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher MΓ€ngel nichtverweigern. MΓ€ngelansprΓΌche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seine nach Β§ 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und RΓΌgeobliegenheiten ordnungsgemÀß nachgekommen ist. FΓΌr SachmΓ€ngel haftet INKUBIT wie folgt: Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Wahlvon INKUBIT unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des GefahrΓΌbergangs vorlag.(3) AnsprΓΌche auf NacherfΓΌllung verjΓ€hren in 12 Monaten ab GefahrΓΌbergang; entsprechendes gilt fΓΌrRΓΌcktritt und Minderung. Diese Frist gilt nicht, soweit das Gesetz gemÀß Β§Β§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen fΓΌr Bauwerke), 479 Abs. 1 (RΓΌckgriffsanspruch) oder 634a Abs. 1 Nr. 2(BaumΓ€ngel) BGB lΓ€ngere Fristen vorschreibt, bei Vorsatz, bei arglistigem Verschweigen des Mangelssowie bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie. AufwendungsersatzansprΓΌche desBestellers gemÀß Β§ 445a BGB (RΓΌckgriff des VerkΓ€ufers) verjΓ€hren ebenfalls in 12 Monaten ab GefahrΓΌbergang, vorausgesetzt der letzte Vertrag in der Lieferkette ist kein VerbrauchsgΓΌterkauf. Diegesetzlichen Regelungen ΓΌber Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberΓΌhrt. MΓ€ngelrΓΌgen des Bestellers haben unverzΓΌglich schriftlich zu erfolgen. Der Besteller ist im Falle einer MΓ€ngelrΓΌge verpflichtet, das defekte GerΓ€t bzw. Teil auf eigene Kosten und Gefahr, verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung, Angabe der Modell- und Seriennummer sowie einer Kopie des Lieferscheins bzw. Rechnung mit der die Ware geliefert wurde, an INKUBIT in der Originalverpackung zu senden. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von INKUBIT ΓΌber. Bei MΓ€ngelansprΓΌchen dΓΌrfen Zahlungen des Bestellers in einem Umfang zurΓΌckbehalten werden,die in einem angemessenen VerhΓ€ltnis zu den aufgetretenen SachmΓ€ngeln stehen. Ein ZurΓΌckbehaltungsrecht des Bestellers besteht nicht, wenn seine MΓ€ngelansprΓΌche verjΓ€hrt sind. Erfolgte die MΓ€ngelrΓΌge zu Unrecht, ist INKUBIT berechtigt, die entstandenen Aufwendungen vom Besteller ersetzt zu verlangen. SchlΓ€gt die dritte NacherfΓΌllung fehl, kann der Besteller unbeschadet etwaiger SchadensersatzansprΓΌche Nr. 9 vom Vertrag zurΓΌcktreten oder die VergΓΌtung mindern. MΓ€ngelansprΓΌche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher BeeintrΓ€chtigung der Brauchbarkeit oder SchΓ€den, die nachdem GefahrΓΌbergang infolge fehlerhafter oder nachlΓ€ssiger Behandlung, ΓΌbermÀßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer Γ€ußerer EinflΓΌsseentstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.(8) Werden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen von INKUBIT nicht befolgt, Γ„nderungen an der Ware vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialen verwendet, die nicht der Originalspezifikation entsprechen, so entfΓ€llt jegliche GewΓ€hrleistung. Der GewΓ€hrleistungsanspruch entfΓ€llt ferner, wenn die Seriennummer, Typenbezeichnung o. Γ€. entfernt oder unleserlich gemachtwird oder GerΓ€teverplombungen, GewΓ€hrleistungssiegel o. Γ€. verletzt sind. SchadensersatzansprΓΌche des Bestellers wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen des Mangels, bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie, bei Verletzung des Lebens, des KΓΆrpers oder der Gesundheit und bei einer vorsΓ€tzlichen oder grob fahrlΓ€ssigen Pflichtverletzung durch INKUBIT. Eine Γ„nderung der Beweislastzum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Weitergehendeoder andere als in diesem

Β§ 8 geregelten AnsprΓΌche des Bestellers wegen eines Sachmangels sindausgeschlossen.

(10) Die Abtretung von GewΓ€hrleistungsansprΓΌchen an Dritte ist ausgeschlossen. Verkauft derBesteller die von INKUBIT gelieferten GegenstΓ€nde an Dritte, ist es dem Besteller nur mit Zustimmungvon INKUBIT gestattet, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und/oder vertraglichen GewΓ€hrleistungsansprΓΌche auf INKUBIT zu verweisen. In sonstigen FΓ€llen haftet INKUBIT – soweit in den vorstehenden Regelungen anders geregelt –nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren ErfΓΌllung die ordnungsgemÀße DurchfΓΌhrung desVertrags ΓΌberhaupt erst ermΓΆglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmÀßig vertrauen dΓΌrfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschrΓ€nkt auf den Ersatz des vorhersehbaren undtypischen Schadens. Die Haftung fΓΌr Schadensersatz fΓΌr entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

Β§ 9 Eigentumsvorbehalt

Die GegenstÀnde der Lieferungen (Vorbehaltsware) bleiben Eigentum von INKUBIT bis zurErfüllung sÀmtlicher ihm gegen den Besteller aus der GeschÀftsverbindung zustehenden Ansprüche. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die INKUBIT zustehen, die Hâhe aller gesicherten Ansprücheum mehr als 20 % übersteigt, wird INKUBIT auf Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben; INKUBIT steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu. WÀhrend des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Besteller eine VerpfÀndung oder Sicherungsübereignung untersagt und die WeiterverÀußerung nur WiederverkÀufern im gewâhnlichen GeschÀftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der WiederverkÀufer von seinem Kunden Bezahlung erhÀlt oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat. VerÀußert der Besteller Vorbehaltsware weiter, so tritt er bereits jetzt seine künftigen Forderungenaus der WeiterverÀußerung gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten einschließlich etwaiger Saldoforderungen sicherungshalber an INKUBIT ab, ohne dass es weiterer besonderer ErklÀrungenbedarf. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen GegenstÀnden weiter verÀußert, ohne dassfür die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt der Besteller denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung an INKUBIT ab, der dem von INKUBIT in Rechnung gestellten Preis der Vorbehaltsware entspricht. Bis auf Widerruf ist der Besteller zur Einziehung abgetretener Forderungen aus derWeiterverÀußerung befugt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Erâffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende ZahlungsunfÀhigkeit des Bestellers, ist INKUBIT berechtigt, die EinziehungsermÀchtigung des Bestellers zu widerrufen. Außerdem kann INKUBIT nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offenlegen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Besteller gegenüber dem Kunden verlangen.(5) Bei PfÀndungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller INKUBIT unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigtenInteresses hat der Besteller INKUBIT unverzüglich die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen den Besteller erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhÀndigen. Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist INKUBIT nacherfolglosem Ablauf einer dem Besteller gesetzten angemessenen Frist zur Leistung neben der Rücknahme auch zum Rücktritt berechtigt; die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeiteiner Fristsetzung bleiben unberührt. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Rücknahmebzw. der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder der PfÀndung der Vorbehaltsware durchINKUBIT liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, INKUBIT hÀtte dies ausdrücklich erklÀrt.

Β§ 10 Sonstige SchadensersatzansprΓΌche – Vertragsanpassung

(1) Soweit die Lieferung unmΓΆglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, essei denn, dass INKUBIT die UnmΓΆglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschrΓ€nkt sich derSchadensersatzanspruch des Bestellers im Fall der UnmΓΆglichkeit auf 10 % des Wertes derjenigenGegenstΓ€nde, die aufgrund der UnmΓΆglichkeit nicht geliefert werden kΓΆnnen. Diese BeschrΓ€nkung giltnicht, soweit in FΓ€llen des Vorsatzes, der groben FahrlΓ€ssigkeit oder wegen der Verletzung desLebens, des KΓΆrpers oder der Gesundheit gehaftet wird; eine Γ„nderung der Beweislast zum Nachteildes Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum RΓΌcktritt vom Vertrag bleibtunberΓΌhrt.(2) Sofern Ereignisse im Sinne von Β§ 4 Nr. 2 a) bis c) die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt derLieferung erheblich verΓ€ndern oder auf den Betrieb von INKUBIT erheblich einwirken, wird der Vertragunter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nichtvertretbar ist, steht INKUBIT das Recht zu, vom Vertrag zurΓΌckzutreten. Gleiches gilt, wennerforderliche Ausfuhrgenehmigungen nicht erteilt werden oder nicht nutzbar sind. Will INKUBIT vondiesem RΓΌcktrittsrecht Gebrauch machen, so hat INKUBIT dies nach Erkenntnis der Tragweite desEreignisses unverzΓΌglich dem Besteller mitzuteilen und zwar auch dann, wenn zunΓ€chst mit demBesteller eine VerlΓ€ngerung der Lieferzeit vereinbart war.(3) Soweit nicht anderweitig in diesen Verkaufsbedingungen geregelt, sind SchadensersatzansprΓΌchedes Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden beiVertragsabschluss, wegen Verletzung von Pflichten aus dem SchuldverhΓ€ltnis und aus unerlaubterHandlung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit INKUBIT nach dem Produkthaftungsgesetz haftet,bei Vorsatz, bei grober FahrlΓ€ssigkeit von Inhabern, gesetzlichen Vertretern oder leitendenAngestellten, bei Arglist, bei Nichteinhalten einer ΓΌbernommenen Garantie oder wegen derschuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.(4) Der Schadensersatz bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist auf den vertragstypisch,vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht ein anderer der vorbezeichneten FΓ€lle in Nr. 3 vorliegt. Eine Γ„nderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungennicht verbunden. Soweit die Schadensersatzhaftung gegenΓΌber INKUBIT ausgeschlossen oder eingeschrΓ€nkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persΓΆnliche Schadensersatzhaftung gegenΓΌber Angestellten,Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und ErfΓΌllungsgehilfen von INKUBIT.

Β§ 11 Datenschutz

(1) INKUBIT ist berechtigt, die bezüglich der GeschÀftsbeziehung oder im Zusammenhang mit diesererhaltenen Daten über den Besteller, gleich ob diese vom Besteller selbst oder von Dritten stammen,im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die MitteilunggemÀß Bundesdatenschutzgesetz, dass persânliche Daten über den Besteller mittels EDVgespeichert und weiterverarbeitet werden. Weitere Informationen zur Verwendung der Daten finden Sie in unserer DatenschutzerklÀrung.(2) Der Besteller erklÀrt sich nach erfolgreichem Abschluss des Projektes bereit eine Darstellung der Kundenreferenz auf der Website von www.inkubit.com inklusive eines Backlinks zur Kundenwebsitezu genehmigen. Hierbei werden nur vom Besteller genehmigte Informationen zum Projekt bzw. desBestellers verâffentlicht. Im Rahmen des Referenzmarketings profitieren beide Parteien von dieserKundenreferenz durch Erhâhung des Bekanntheitsgrades und der Reputation des Bestellers in seiner Expertenrolle.

Β§ 12 Gerichtsstand – Anwendbares Recht – ErfΓΌllungsort

(1) Sofern der Besteller Kaufmann ist, ist der GeschÀftssitz von INKUBIT Gerichtsstand; INKUBIT istjedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem GeschÀftssitz zu verklagen.(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens derVereinten Nationen über VertrÀge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.(3) Sofern sich aus der AuftragsbestÀtigung nichts anderes ergibt, ist der GeschÀftssitz von INKUBIT der Erfüllungsort.

Β§ 13 Verbindlichkeit des Vertrages

Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen ΓΌbrigenTeilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare HΓ€rte fΓΌreine Partei darstellen wΓΌrde.